Allerheiligen
Wer in einer überwiegend katholischen Region lebt, der verbindet den 1. November mit einem arbeitsfreien Tag. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist der 1. November ein gesetzlicher Feiertag.
Schon der Name verrät, dass es sich um einen Feiertag handelt, an dem aller Heiligen gedacht wird und nicht nur einzelnen, der Kirche ausgewählten Heiligen, denn diesen sind ja schon häufig feststehende Gedenktage gewidmet. Dabei ist dieser Gedenktag sehr geschichtsträchtig. Papst Gregor III. legte bereits im 8. Jahrhundert dieses Datum zum Gedenken an alle Heiligen fest.
In den oben erwähnten Bundesländern werden die Friedhöfe und individuelle Grabstellen rechtzeitig zu diesem Anlass festlich geschmückt. Gärtner und Floristen haben sich früh auf diesen Feiertag vorbereitet und bieten speziellen Blumenschmuck für die Dekoration der Gräber an. Regional fällt das sehr unterschiedlich aus und unterliegt auch modischen Schwankungen. Die großblumigen Chrysanthemen, die in wochenlanger Arbeit von Gärtnerhand speziell zu diesem Anlass angebaut wurden, sieht man leider immer weniger. Und noch jemand hat dazu etwas zu sagen: Väterchen Frost! Eisige Kälte nur wenige Tage vor dem Feiertag wirkt sich für Gärtner und Floristen eher positiv aus, denn dann gibt es keine Dahlien und andere „geeignete“ Blumen mehr im eigenen Garten.
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